Unfallverhütungsvorschrift "Elektromagnetische Felder"
BGV B11
Überprüfung der Arbeitsstätten auf mögliche Expositionen elektrischer, magnetischer
oder elektromagnetischer Felder durch den Unternehmer.
Auszug aus der BGV B11, §3 "Allgemeine Anforderungen":
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass in Arbeitsstätten und an Arbeitsplätzen weder
unzulässige Expositionen noch unzulässige mittelbare Wirkungen durch EM-Felder auftreten.
Unsere Dienstleistung:
Wir unterstützen Sie bei der Festlegung der Expositionsbereiche.
Ermittlung und Bewertung der auftretenden elektromagnetischen Felder durch Sachkundige.
Durchführung von Prüfungen vor Inbetriebnahme, bei Änderungen
und in bestimmten Zeitabständen.
Erstellung von Betriebsanweisungen für Anlagen und Geräte.
Ausführung von Kennzeichnungen und Abgrenzungen.
Beratung bei der Auswahl der persönlichen Schutzausrüstung.
Durchführung von Maßnahmen zur Verhinderung unzulässiger Expositionen
Durchführung von Unterweisungen.
Erstellung von anlagenspezifischer Dokumentation.
Preise auf Anfrage
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