Bei der Wirkung von elektromagnetischer Strahlung auf die Umwelt unterscheidet man zwischen
elektrischen und magnetischen Feldern. Diese werden ihrerseits in niederfrequente und hochfrequente
Felder unterteilt. Es ist bekannt, dass empfindliche Personen elektrische Felder auch unterhalb der
Grenzwerte als Belästigung und Beeinträchtigung des Wohlbefindens empfinden.
Die Grenzwerte sind in der seit Jan. 1997 gültigen 26. Verordnung - 26. BImSchV - über
elektromagnetische Felder innerhalb des Bundes -Immissionsschutzgesetzes festgelegt.
Das Bundesamt für Strahlenschutz (Bfs) empfiehlt jedoch, diese Grenzwerte nicht auszuschöpfen!
Und: die deutsche Strahlenschutzkommission (SSK) hält es für sinnvoll, die Grenzwerte für
magnetische Felder um den Faktor 10 und für elektrische Felder um den Faktor 3 zu unterschreiten!
Messung elektrischer und magnetischer Felder - "Elektrosmog" nach der
26. BImSchV - Bundes-Immissionsschutzgesetz und DIN 0848
Themenschwerpunkte: Felder in der Nähe von Trafostationen, Hochspannungsleitungen, elektrifizierten
Bahnstrecken, Felder bei Haushaltsgeräten und Hausinstallationen, Felder in Wohnräumen (Schlafzimmer).
Übersichtsmessungen ab EUR 300,-
registrierende Langzeitmessungen auf Anfrage
Als Erhebungssmessungen und/oder als laufende Überwachungsmessung
Preise auf Anfrage