Es müssen mindestens die in 5.2 bis 5.5 genannten Punkte enthalten sein.
Unter Berücksichtigung der elektrischen Eigenschaften und der Anwendung bestimmter Geräte kann entschieden werden, daß einige Prüfungen unangebracht und deshalb unnötig sind. In solchen Fällen muß die Entscheidung, nicht zu prüfen, imEMV-Prüfplan festgehalten werden.
Betriebsmittel für die Leittechnik und den Laboreinsatz sind häufig Systeme in variabler Ausführung. Die Art, Anzahl und Anordnung der unterschiedlichen Baugruppen innerhalb des Betriebsmittels kann von System zu System variieren. Es ist deshalb angemessen und auch empfehlenswert, nicht jede mögliche Anordnung zu prüfen.
Um realistische EMV-Bedingungen zu simulieren (in Bezug auf Emission und Störfestigkeit), muß das Betriebsmittel eine typische Anordnung nach den Angaben des Herstellers darstellen. Die Prüfungen müssen als Typprüfungen unter üblichen Bedingungen nach den Angaben des Herstellers durchgeführt werden.
Alle Geräte, Gehäuse, Gehäuseoberflächenbeschaffenheit, Gestelle, Baugruppen, Abdeckungen usw., die wesentlich für die EMV sind und zum Prüfling gehören, müssen dokumentiert werden.
Wenn ein Prüfling mehrere mögliche interne und externe Konfigurationen aufweist, muß die TYPPRÜFUNG mit einer oder mehreren typischen Konfigurationen des üblichen Gebrauchs durchgeführt werden. Alle Arten von Baugruppen müssen mindestens einmal geprüft werden. Die Begründung für diese Auswahl muß im EMV-Prüfplan festgehalten werden.
Falls mehrere Eingangs-/Ausgangsanschlüsse desselben Typs vorhanden sind, ist es ausreichend, ein Kabel mit einem dieser Anschlüsse zu verbinden, sofern gezeigt werden kann, daß weitere Kabel das Prüfergebnis nicht nennenswert beeinflussen würden.
Wenn mehrere Geräte für den Gebrauch mit dem Prüfling vorgesehen sind, so muß mindestens ein Gerät jedes Typs geprüft werden, um tatsächliche Betriebsbedingungen nachzubilden. Zusatzgeräte können simuliert werden.
Kabel und Erder müssen nach den Angaben des Herstellers mit dem Prüfling verbunden sein.
Es darf keine zusätzliche Erdverbindung vorhanden sein.
Eine Auswahl repräsentativer Betriebsarten muß getroffen werden, wobei zu berücksichtigen ist, daß nicht alle, sondern nur die wesentlichsten Funktionen elektrischer Betriebsmittel geprüft werden können. Dabei sind die Betriebsarten auszuwählen, die als die ungünstigsten eingeschätzt werden, wenn das Betriebsmittel in üblicher Weise benutzt wird.
Die Prüfung muß innerhalb der vom Hersteller angegebenen Umgebungsbedingungen
(z. B. Temperatur, Luftfeuchte, Luftdruck) und innerhalb der Bemessungsbereiche der Versorgungsspannung und -frequenz durchgeführt werden.
Die zur Simulation der verschiedenen Betriebsarten verwendete Prüfsoftware muß dokumentiert werden. Diese Software muß die bei üblichem Gebrauch als die am ungünstigsten eingeschätzte Betriebsart darstellen.
Für jeden Anschluß und für jede Prüfung müssen Leistungsmerkmale festgelegt werden, falls möglich in quantitativen Werten.
Jede durchzuführende Prüfung muß im EMV-Prüfplan angegeben werden. Die Prüfbeschreibung, das Prüfverfahren, die Eigenschaften der Prüfung und der Prüfaufbau sind in den in 6.2 und 7.2 genannten EMV-Grundnormen aufgeführt. Die Inhalte dieser Grundnormen brauchen in dem Prüfplan nicht wiederholt zu werden; zusätzliche Informationen für die praktische Durchführung der Prüfungen sind jedoch in dieser Norm gegeben. In einigen Fällen muß der EMV-Prüfplan die Anwendung ausführlich beschreiben.